Harrys - Dienstleistungsservice
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Vorteile gegenüber GmbH
  • Die Gründung ist billiger und schneller

  • Die Gründung bedarf keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kapitaleinlage wie in Deutschland
    von 25.000,00 €.

  • Die Ltd. Company ist rechtsfähig und berechtigt, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Die Geschäftstätigkeit kann sofort aufgenommen werden. Eine Eintragung im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung sind rechtlich nicht erforderlich, nur anzeigepflichtig. Durch das EU Recht hat Ihre Limited die gleichen Rechte und auch Pflichten wie eine GmbH.

  • Die Ltd. Company ist die zahlenmäßig am weitest verbreitete Gesellschaftsform und genießt weltweit einen guten Ruf. Sie vermittelt den Eindruck von Seriosität und Professionalität und verleiht dem Unternehmen einen Anstrich von Internationalität.
  • Durch das Doppelbesteuerungsabkommen in der Europäischen Gemeinschaft fallen Steuern nur in Deutschland an.

  • Eine Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer ist nicht erforderlich.

  • Die Ltd. Company erlangt Rechtsfähigkeit mit Aushändigung der Gründungsurkunde durch den Registrator, und sie kann dann sofort ihre Geschäfte aufnehmen
    und Verträge abschließen. Eine weitere Bescheinigung ist nicht notwendig.

  • Der Firmenname kann fast frei gewählt werden. In jedem Fall muss der Firmenname den Zusatz "Limited" oder "Ltd." enthalten.

  • Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität von Aktionären oder Direktoren. Zur Firma gehört eine Adresse. Es ist also keine Briefkastenfirma.
    (Diesen Service bieten wir gegen eine Jahresgebühr von ca. 200,00 - 300,00 €.)

  • Eine Ltd. Company, die nicht Mitglied eines Konzerns ist, muss dem Registrator für Kapitalgesellschaften - spätestens zehn Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres - Kopien ihres Jahresabschlusses in einer gekürzten oder vereinfachten Form vorlegen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz
    und der Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Bei einer Liquidation können die Gläubiger nur auf die bestehenden Vermögenswerte der Gesellschaft zurückgreifen. Das Privatvermögen
    des Unternehmers und seiner eventuellen Partner wird nicht angetastet. (Siehe §52 -58 des Maastrichter EU-Vertrages).
    Die Gesellschafter können sofort ohne Einschränkung eine neue Ltd. Firma gründen/betreiben.

  • Eine Limited kann, wenn gewünscht, durch einen Notar schnell und einfach im deutschen Handelsregister eingetragen werden.
   
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